AGB

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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
IT Media Consult AG


1. Geltung Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingungen. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB durch den Kunden anerkannt. Dazu widersprechende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen werden nur anerkannt, wenn die IT Media Consult AG diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Angebot Schriftliche und mündliche Angebote von IT Media Consult AG sind freibleibend und unverbindlich, selbst wenn sie nicht so gekennzeichnet sind. Angestellte von IT Media Consult AG sind nicht befugt, verbindliche Angebote zu machen.

3. Preise Sämtliche mündlich oder schriftlich veröffentlichten Preise sind unverbindlich. Irrtümer und kurzfristige Preisänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. Porto, Verpackung und Versicherung. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer Einzelforderung sind sämtliche offenen Forderungen gegen den Kunden sofort fällig.

4. Gefahrenübergang Versand/Abholung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware das Lager von IT Media Consult AG verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über.

5. Lieferung Jegliche Lieferfristen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten etc., auch wenn sie bei Lieferanten von IT Media Consult AG eintreten, hat IT Media Consult AG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Die Annahme der bestellten und gelieferten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab, oder unterläßt er die Annahme, so befindet sich der Käufer im Verzug. Nach versuchtem und ebenfalls fehlgeschlagenem Lieferversuch, behält sich IT Media Consult AG vor, bis zu 30% des Auftragswertes als Schadensersatz zu verlangen. Dies geschieht unbeschadet der Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen.

6. Zahlungsbedingungen Der Kunde ist bei Bar- oder Schecknachnahmen verpflichtet, sich vom Transporteur über die Zahlung bei Lieferung eine Quittung ausstellen zu lassen und diese aufzubewahren. Auf Anforderung ist die Quittung IT Media Consult AG vorzulegen bzw. eine
leserliche Abschrift zu erteilen; im Falle einer Säumnis trägt der Kunde die Beweislast für die Zahlung. IT Media Consult AG haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung der Schecks. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist IT Media Consult AG berechtigt, Zinsen in Höhe von bis zu 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Weitergehende Verzugsschäden können durch IT Media Consult AG geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug ist IT Media Consult AG berechtigt, Mahngebühren in Höhe von bis zu 12,50 EURO zu verlangen, sowie die Forderung zur Beitreibung an ein Inkassobüro zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Inanspruchnahme des Inkassobüros anfallenden Kosten zu tragen. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung oder Aufrechnung von Teilbeträgen nur berechtigt, falls die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch IT Media Consult AG anerkannt wurden. Tritt nach Vertragsschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen ein, oder erfährt IT Media Consult AG von unzureichender Liquidität des Kunden, so behält sich IT Media Consult AG vor eine entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen. Falls dieser nicht nachgekommen wird behält sich IT Media Consult AG den Rücktritt vom Vertrag vor. Eine bevorstehende Lieferung kann bis zum Erbringen der Sicherheitsleistung verzögert werden.
Lieferungen werden nur bei positiver Limitprüfung vorgenommen.
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von
uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von
uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

7. Eigentumsvorbehalt IT Media Consult AG behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen von IT Media Consult AG gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßem Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er IT Media Consult AG hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Kunden stehen, veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an IT Media Consult AG ab. Wird Vorbehaltsware vom Kunden - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. IT Media Consult AG nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis
von IT Media Consult AG, die Forderungen selbst einzuziehen bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich IT Media Consult AG, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. IT Media
Consult AG kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Eine etwaige Be- oder Verar-
beitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde für IT Media Consult AG vor, ohne dass IT Media Consult AG daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht IT Media Consult AG gehörenden Waren, steht IT Media Consult AG der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung/Verbindung/Vermischung zu. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Kunde IT Media Consult AG im Verhältnis des Wertes der verarbeite-ten/verbunden/vermischten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für IT Media Consult AG verwahrt. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung von IT Media Consult AG begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegender Forderung aus Warenlieferungen, nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogener. Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% überschreitet, ist IT Media Consult AG auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

8. Mängelrügen, Gewährleistung IT Media Consult AG gewährleistet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften auf alle von ihr gelieferten Waren Freiheit von Material - und Herstellungsmängeln bei Gefahrenübergang, mit folgender Maßgabe: Der Kunde verpflichtet  sich,  alle  Lieferungen  von  IT  Media  Consult  AG  beim  Empfang  auf Mängelfreiheit  und  Ordnungsmäßigkeit  zu  prüfen.  Minder-  oder Falschlieferungen sowie offenkundige Mängel sind binnen 14 Tagen nach Empfang der Lieferung vom Kunden schriftlich zu rügen. Die Pflicht der Kaufleute zur unverzüglichen Mängelanzeige nach §§ 377, 378 HGB bleibt unberührt. Diese gilt für Kaufleute auch im Falle erkennbarer Falschlieferungen durch IT Media Consult AG, wenn besonders vom schnellen Wertverfall bedrohte Produkte ( z.B. Speicherbausteine) Ge-
genstand der Lieferung sind. Die Ware ist in diesen Fällen unverzüglich per Rückholauftrag an IT Media Consult AG zurückzusenden. Transportschäden sind unverzüglich dem Transportführer anzuzeigen, die Verpackung ist in diesem Fall sowie bei Abweichungen von Liefermengen
zum Lieferschein bis auf weiteres zur Sicherung etwaiger Ansprüche des Kunden aufzubewahren. IT Media Consult AG behält sich das Rech zur Nachbesserung, auch zum wiederholten Male, und zur Ersatzlieferung vor. Schlägt Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der
Kunde mindern oder wandeln. Von dieser Gewährleistung sind vom Kunden oder sonstigen Dritten durch unsachgemäße Behandlung oder Eingriffe verursachte Mängel ausgenommen. Im Falle von Reklamationen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel exakt zu beschreiben. Das Entfernen von Markierungen, Aufklebern und anderen zur Identifizierung benötigten Kennzeichnungen auf der Ware führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistungen.

9. Herstellergarantie IT Media Consult AG ist gegenüber Kunden im Rahmen deren Inanspruchnahme einer Herstellergarantie nicht verpflichtet, hiervon betroffene Ware zur Weiterleitung an den Hersteller entgegenzunehmen. Bei Entgegennahme der Ware in solchen Fällen aus Kulanz haftet IT Media Consult AG gegenüber Kunden nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. IT Media Consult AG kann eine solchermaßen entgegengenommene Ware jederzeit ohne Angabe von Gründen dem Kunden zurückreichen, ohne dass IT Media Consult AG gegenüber dem Kunden aus dem Garantieversprechen des Herstellers unmittelbar oder mittelbar haftet.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Züsch, Gerichtsstand ist der Sitz der Firma.

11. Abtretungsgebot
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

12. Anwendbares Recht
Die Vertragsbeziehung unterleigt ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss von UN Kaufrecht

13. Fälligkeit der Ansprüche des Factors gegenüber dem Debitor
Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

14. Schlußbestimmungen/Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Verein-
barungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.


Züsch, den 29.06.2018

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